Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.
Achtung: Angehörige aus EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein benötigen auch mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland keine deutsche Fahrberechtigung.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Umtausch bis spätestens sechs Monate nach Einreise.
Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern.
Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.
Je nach Stadt- oder Landkreis: unterschiedlich
...dass die Gemeinde flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist