Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Ermittlungen aus.
Sie können eine Anzeige nicht zurückziehen.
Achtung: Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, machen Sie sich selbst strafbar.
Tipp: Ausführliche Informationen zur Strafanzeige bieten die Broschüre "Opferschutz" und das Merkblatt "Rechte von Verletzten". Diese erhalten Sie bei jeder Polizeidienststelle.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten:
Achtung: Der Weg über die Internetwache oder eine E-Mail ist auf keinen Fall für Notfälle geeignet – wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110. Hör- oder sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen.
Bei Anzeigen über strafbare Inhalte im Internet:
Teilen Sie der Polizei die Internet- oder die IP-Adresse mit. Sie können mit der Polizei auch besprechen, wie Sie weiter vorgehen sollen.
jede Polizeidienststelle
Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen (z.B. Beweismittel) notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizei beraten.
keine
keine
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist