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Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von höchstens fünf Jahren erteilt. Sie können die Verlängerung der Erlaubnis um jeweils fünf Jahre beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind:

  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Mindestalter: 21 Jahre (bei Krankenwagen: 19 Jahre)
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenwagen: ein Jahr)
  • körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen)
  • bei Taxen, Mietwagen und Krankenwagen: Ortskenntnis

Zuständigkeit

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • bei Taxen, Mietwagen und Krankenwagen: Nachweis der Ortskenntnis
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
    Diese Untersuchung können Sie
    • bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
    • bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
    • bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes,  einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
      durchführen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
  • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
    Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
    Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Kosten

  • für die Verlängerung: 32,90 Euro
  • bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich 5,10 Euro

Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

Rechtsgrundlage

§ 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)

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