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Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen

Familien mit Mehrlingsgeburten ab Drillingen können eine einmalige finanzielle Hilfe beantragen.

Der Zuschuss beträgt 2.500 Euro je Kind. Er ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt (zur Weiterleitung an die L-Bank) abgeben oder direkt der L-Bank zusenden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Mehrlingsgeburt ab Drillingen
  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Geburt Ihrer Kinder in Baden-Württemberg wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.

Zuständigkeit

die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder (falls noch nicht durch Landeserziehungs- beziehungsweise Elterngeldantrag belegt)

Frist/Dauer

Sie müssen den Zuschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Inobhutnahme der Kinder beantragen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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