Ihre Betriebsnummer müssen Sie bei bestimmten Meldungen an die Sozialversicherung (z.B. bei Meldungen an die Krankenkasse) angeben. Auch Betriebe, die eine Sofortmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung abgeben müssen, benötigen eine solche Nummer.
Sie können die Betriebsnummer schriftlich, telefonisch oder elektronisch beantragen.
Sie müssen folgende Daten angeben:
Tipp: Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater kann die Betriebsnummer für Sie beantragen.
Hinweis: Die Tätigkeit und Bildungsinformationen der Beschäftigten müssen Sie in der Meldung an die Krankenkasse verschlüsseln. Dazu benötigen Sie ein Schlüsselverzeichnis. Weitere Informationen zur Betriebsnummer und zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung finden Sie auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
keine
vor der ersten Meldung an die Sozialversicherung
keine
...dass die Gemeinde flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist