Damit eine Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus befördert werden darf, muss zur Überführung ein Leichenpass vorliegen.
Ein mehrsprachiger Leichenpass muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass bei der Gemeinde beantragen lassen.
Hinweis: Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist
Die Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört