Sie möchten sich vom Studium beurlauben lassen? Dazu benötigen Sie die Genehmigung Ihrer Hochschule.
Sie müssen den Antrag auf Beurlaubung vor Beginn der Vorlesungszeit stellen. Bei Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen ist das auch im laufenden Semester möglich. Erkundigen Sie sich in diesem Fall nach den Bestimmungen Ihrer Hochschule.
Die Zeit der Beurlaubung sollte zwei Semester nicht übersteigen. Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie grundsätzlich keine Prüfungen ablegen.
Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit
Sie müssen die Beurlaubung schriftlich bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder stehen Ihnen, je nach Angebot Ihrer Hochschule, zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Ein positiver Bescheid enthält in der Regel den Urlaubsgrund, die Dauer der Beurlaubung und das letzte Semester, zu dem Sie immatrikuliert waren.
Beachten Sie bei Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeiten, dass Sie die Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen selber beantragen müssen.
Gründe, die zur Genehmigung der Beurlaubung führen, sind vor allem:
Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich am besten zur Klärung in einem persönlichen Gespräch an die zuständige Stelle.
Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Nähere Informationen erhalten Sie im Onlineangebot Ihrer Hochschule oder direkt im Studierendensekretariat.
die jeweilige Hochschule
Angaben dazu finden Sie in den Formularen der jeweiligen Hochschule.
je nach Hochschule unterschiedlich
Erfragen der Fristen und möglicher Ausnahmeregelungen bei der Hochschule: vor Vorlesungsbeginn
keine
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist