Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist ein Programm der Baden-Württemberg Stiftung zur Förderung des internationalen Austauschs von Studierenden, Berufstätigen und Schülern.
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende hat das Ziel, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern. Gleichzeitig sollen durch diesen Austausch die Bindungen zwischen den Hochschulen des Landes und ihren ausländischen Partnern angeregt sowie nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden. Das Programm wendet sich an hochqualifizierte Studierende staatlicher sowie ausgewählter staatlich anerkannter baden-württembergischer Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs und vergleichbarer Hochschulen im Ausland (Universitäten, pädagogische Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) sowie Duale Hochschulen).
Die Baden-Württemberg Stiftung hat Baden-Württemberg International, Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH (bw-i) als Programmträger beauftragt.
Gefördert werden besonders qualifizierte Studierende (Grund- und Hauptstudium), Doktoranden und Postgraduierte baden-württembergischer Hochschulen, die an einer ausländischen Partnerhochschule einen Studien- oder Forschungsaufenthalt absolvieren möchten. Gleichermaßen können sich Studierende und Graduierte von diesen Partnereinrichtungen, die sich an baden-württembergischen Hochschulen zum gleichen Zweck aufhalten möchten, für ein Stipendium bewerben.
Hinweis: Die Vergabe als "freies" Stipendium ist nicht möglich (das heißt, Sie können sich nur über Ihre Hochschule um ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM bewerben).
Stipendienhöhe und -dauer
Die am Programm beteiligten Einrichtungen machen im Rahmen der Richtlinien der Landesstiftung Vorschläge über Höhe und Dauer der Stipendien. Die Laufzeit der Stipendien kann bei Hochschulen zwischen vier und elf Monaten, bei der Dualen Hochschule zwischen drei und sechs Monaten betragen.
Die Hochschulen haben die Möglichkeit, individuelle Einzellösungen bezüglich der Stipendienhöhe zu entwickeln (zwischen 400 und 1.200 Euro), bei denen beispielsweise die Entfernung der Partnerhochschule, etwaige Studiengebühren, die Lebenshaltungskosten im Gastland, ein mögliches Währungsgefälle, besondere Visabedingungen und Ähnliches berücksichtigt werden können.
Die Bewerbung müssen Sie bei der Hochschule (beim Akademischen Auslandsamt oder bei der sonst für Auslandsaktivitäten zuständigen Stelle der Hochschule) schriftlich einreichen.
Hinweis: Hochqualifizierte ausländische Studierende von Partnerhochschulen bewerben sich an ihrer Heimathochschule. Diese reichen ihre Vorschläge an die Hochschule in Baden-Württemberg weiter.
Die Vorauswahl der Bewerbungen erfolgt durch die Hochschule im Rahmen des jeweiligen Auswahlverfahrens und gegebenenfalls in Abstimmung mit der ausländischen Hochschule.
Die Auswahlvorschläge werden über den Programmträger an eine Zentrale Stipendienkommission übermittelt, der Vertreter der Hochschulen, des Wissenschaftsministeriums und der Baden-Württemberg Stiftung angehören.
Die Baden-Württemberg Stiftung entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Das Ergebnis wird den Studierenden über die Hochschulen mitgeteilt.
Hinweis: Die Vergabe des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs erfolgt auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrags.
Sehr gut bis gut qualifizierte Bewerber aller Fächer, die an einer baden-württembergischen Hochschule beziehungsweise an einer ausländischen Partnerhochschule eingeschrieben sein müssen.
die Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH
Bewerbungsanträge und Informationen über benötigte Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Hochschule (beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule/Auslandsbeauftragten der Studienakademie der Dualen Hochschule).
Die Bewerbungen müssen jeweils in der Regel bis 31. März für das im darauffolgenden Herbst beginnende Förderjahr bei Ihrer Hochschule eingehen. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist je Hochschule unterschiedlich sein kann.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört