Bei einer Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben.
Achtung: Da Seebestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung (als Voraussetzung für die Seebestattung) erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes. Diese stellt auch die Ausnahmegenehmigung aus, die Sie benötigen, um die Urne auf See bestatten zu lassen.
Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, wird von der Gemeinde erteilt, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung kann nur erteilt werden, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
Hinweis: Die Untersuchung der Leiche ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die zuständigen Ärzte können die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind.
Die Gebühren beziehungsweise Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)