Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Haben Sie einen Grad der Behinderung von 30 oder 40, können Sie die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.
Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen – mit Ausnahme des Anspruchs auf Zusatzurlaub.
Sie können die Gleichstellung formlos bei der Agentur für Arbeit beantragen, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Voraussetzungen für die Gleichstellung sind:
Behinderte Jugendliche und behinderte junge Erwachsene während einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen gelten als gleichgestellt, auch wenn
Als Nachweis der Behinderung benötigen Sie in diesen Fällen
die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
keine
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist