Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist für zwei verschiedene Verfahren Voraussetzung.
Für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes benötigen Sie den Bescheid über die bestandene Verhaltensprüfung.
Zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft müssen Sie ebenfalls den Nachweis über die bestandene Verhaltensprüfung vorlegen.
In der Verhaltensprüfung werden geprüft:
Ausschlaggebend für das Bestehen der Prüfung ist jedoch das Verhalten des Hundes.
Die zuständige Stelle händigt Ihnen ein Antragsformular mit Erhebungsbogen sowie Hinweise zur Prüfung aus. Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich überwiegend aufhalten. Einzelheiten zu den notwendigen Formularen und Unterlagen erfahren Sie ebenfalls dort. Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Die Ortspolizeibehörde prüft die Anmeldeformulare auf Vollständigkeit und registriert den Hund mit seiner Kennzeichnung. Sie übermittelt die Anmeldung des Halters oder der Halterin an die zuständige Kreispolizeibehörde (zusammen mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen zur Durchführung der Verhaltensprüfung).
Die Prüfung führt ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Tierarzt oder eine im öffentlichen Dienst beschäftigte Tierärztin zusammen mit einem sachverständigen Beamten oder einer sachverständigen Beamtin des Polizeivollzugsdienstes durch. Eine weitere sachkundige Person kann hinzugezogen werden.
Vor Beginn der Verhaltensprüfung werden folgende Informationen erhoben:
Die Prüferinnen und Prüfer begutachten außerdem die Ausrüstungsgegenstände (Leine, Halsband, Maulkorb) und bewerten den Erhebungsbogen zur Verhaltensprüfung.
Die Verhaltensprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsteile:
Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut.
Nicht zur Prüfung zugelassen werden Hunde,
für die Durchführung von Verhaltensprüfungen für Kampfhunde:
die Kreispolizeibehörde Ihres Hauptwohnsitzes
Kreispolizeibehörde ist,
für den Antrag auf die Verhaltensprüfung:
die Ortspolizeibehörde
Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder die Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen
Antrag zur Prüfung:
zum Prüfungstermin:
Weitere Unterlagen können erforderlich sein.
Hinweis: Sie sollten sich für Informationen über erforderliche Unterlagen vorab an die zuständige Stelle wenden.
je nach Gemeinde unterschiedlich
für jede Prüfung: 165 Euro je Tier
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört