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Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen

Sie wohnen in der Nähe industrieller Anlagen und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen in unzulässiger Weise gestört? In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an

  • das jeweilige Landratsamt,
  • die Stadtverwaltung des Stadtkreises oder
  • das Regierungspräsidium.

Hinweis: Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und leitet Ihre Beschwerde an die zuständige Stelle weiter.

Bei konkreten Beschwerden über einzelne Firmen sollten Sie möglichst genaue Angaben machen, beispielweise:

  • Name des Betriebs
  • Zeiten der Belästigung (z.B. "Es ist immer gegen ... Uhr besonders laut.")
  • Art der Belästigung (z.B. "Es riecht wie ...")

Je genauer Ihre Beschreibung, desto einfacher und schneller kann die Behörde bei den jeweiligen Betrieben ermitteln.

Die Behörde bestätigt den Eingang der Beschwerde (Ausnahme: telefonisch eingehende Beschwerden) und beantwortet sie mündlich oder schriftlich.

Zuständigkeit

  • für kleinere und mittlere Gewerbe- und Industrieanlagen,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
  • für Großanlagen, die im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens genehmigt werden (z.B. Chemieanlagen, Müllverbrennungsanlagen): das Regierungspräsidium

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

jederzeit

Um die Bearbeitung zu erleichtern, sollten sie sich möglichst zeitnah beschweren. Die Behörde kann so leichter feststellen, ob eine Anlage eine Störung hatte oder welche besonderen Stoffe gerade zu diesem Zeitpunkt verarbeitet wurden.

Kosten

in den meisten Fällen keine

Hinweis: Entstehen bei den Ermittlungen mehr als geringfügige Kosten, kann die Behörde Verwaltungsgebühren erheben. Die Behörde informiert sie darüber.

Rechtsgrundlage

Termine

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