Themenbereich: 1. Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen
Dieses Kapitel informiert Sie nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten, sondern auch über den Schutz, der Ihnen sowohl als Opfer als auch als Zeuge zusteht.
Wesentlicher Bestandteil des gerichtlichen Strafverfahrens ist die Gerichtsverhandlung. Sie soll die endgültige Schuld- und Straffrage klären. Der Termin für die Hauptverhandlung wird vom Gericht festgesetzt.
An einer Gerichtsverhandlung vor einem Strafgericht nehmen grundsätzlich alle am Verfahren Beteiligten teil:
Zur Eröffnung der Hauptverhandlung sind alle Beteiligten anwesend. Nachdem die Anwesenheit aller Beteiligten festgestellt wurde, müssen die Zeugen den Saal verlassen, sofern sie nicht als Nebenkläger auftreten.
Die Hauptverhandlung beginnt mit der Befragung zur Person des Angeklagten sowie der Verlesung der Anklage. Anschließend folgen die Beweisaufnahme und die Vernehmung der Zeugen.
Kann dem Angeklagten nach Abschluss der Hauptverhandlung die Tat nicht nachgewiesen werden oder ist der Täter unschuldig, ergeht ein freisprechendes Urteil.
Wird dem Angeklagten die Tat nachgewiesen, kann das Gericht folgende Urteile verhängen:
In der Regel werden Sie als Opfer einer Straftat an der Verhandlung als Zeuge beteiligt sein.
Tipp: Das Gericht entscheidet darüber, ob Ihnen ein Zeugenanwalt beigeordnet wird. Einzelheiten erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Beratung durch einen Zeugenanwalt".
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, dass ein Beistand (z.B. ein Familienangehöriger) bei Ihrer Aussage anwesend ist. Auch Ihr Anwalt darf bei der Verhandlung anwesend sein.
Bei bestimmten Delikten können Sie sich der Klage auch als Nebenkläger anschließen.
Wenn Sie zum Termin geladen werden, müssen Sie in jedem Fall persönlich erscheinen. Ausbleiben dürfen Sie nur, wenn ein dringender Grund vorliegt (z.B. eine schwere Erkrankung). Diesen Grund müssen Sie dem Gericht frühestmöglich mitteilen. Das Gericht entscheidet dann, ob Sie fernbleiben dürfen oder nicht.
Hinweis: Organisationen wie der Weiße Ring e.V., aber auch die inzwischen in den meisten Gerichtsbezirken verfügbaren Zeugenbegleitungsstellen bieten sogenannte "Zeugenbetreuungsprogramme" an. Das bedeutet, dass Sie von hierzu speziell geschulten Personen beispielsweise zu Gerichtsterminen begleitet werden und Beratungen in Anspruch nehmen können. Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf dem Portal "zeugenbetreuung.de".
Tipp: Informationen für Opfer einer Straftat sowie einen Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens finden Sie auf dem Portal "polizei-beratung.de".
Die Hauptverhandlung endet mit der Verkündung des Urteils. Das Urteil kann insbesondere auf Freispruch, Verurteilung und/oder Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung lauten. Im Rahmen des Urteils kann das Gericht auch über vermögensrechtliche Ansprüche entscheiden (Adhäsionsverfahren).
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist