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Themenbereich: Wohnen

Ob zur Miete oder in den eigenen vier Wänden – Informationen zum Wohnen benötigen Mieter, Vermieter und Eigenheimbesitzer. Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Aspekte.

5. Wohnungswechsel

Wenn Sie umziehen, Ihre alte Wohnung aber behalten, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist.

Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung, das heißt die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnung(en) tatsächlich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen ist Ihre Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

Als Nebenwohnung (oder auch Zweitwohnung) wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.

Achtung: Die Gemeinde, in der Ihre Nebenwohnung liegt, kann für diese eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer erheben.

Weitere Informationen zum Wohnungswechsel finden Sie der Lebenslage "Umzug".

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...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)