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Themenbereich: 3. Grundstückseigenschaften

Die Eigenschaften eines Grundstücks sind von wesentlicher Bedeutung für seinen Erwerber. Von ihnen hängt beispielsweise der Preis für ein Grundstück ab oder wie es in Zukunft genutzt werden kann und darf. Die folgenden Kapitel erläutern die wichtigsten Grundstückseigenschaften und ihre Bedeutung für die Kaufentscheidung.

3.5. Bodeneigenschaften

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück beispielsweise ein Wohnhaus bauen wollen, ist es wichtig zu wissen, ob der Grund überhaupt tragfähig ist oder wie hoch das Grundwasser steht. Daher sollten Sie – bevor Sie ein Bauvorhaben beginnen – eine Baugrunduntersuchung oder ein Bodengutachten erstellen lassen.

Sie erhalten Angaben zum Bodenaufbau (Bodenart, geologische Schichten), zum Grundwasserspiegel und zu eventuellen Bodenbelastungen (z.B. durch Schadstoffe aus einem früheren Industriebetrieb). So wissen Sie von Anfang an, mit welchen Problemen Sie aufgrund der Bodeneigenschaften rechnen müssen und was Sie dagegen unternehmen können (z.B. einen Bodenaustausch).

Ein besonderes Problem können Altlasten beziehungsweise schädliche Bodenveränderungen (SBV) darstellen. Altlasten/SBV sind Verunreinigungen des Untergrunds aufgrund von Abfällen, Chemikalien und Ähnlichem. Altlasten/SBV können das Grundwasser verunreinigen und damit die menschliche Gesundheit gefährden. Das Land Baden-Württemberg erfasst regelmäßig solche Verdachtsflächen im Bodenschutz- und Altlastenkataster, das Sie einsehen können, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind oder ein Grundstück erwerben wollen.

Achtung: Mit dem Erwerb eines Grundstücks übernimmt der Eigentümer die Verantwortung für das Grundstück und haftet neben dem Verursacher als Grundstückseigentümer oder auch Pächter und Mieter, wenn sich herausstellt, dass der Boden verunreinigt ist. Das Gleiche gilt daneben übrigens auch für den Verkäufer, wenn er davon positiv Kenntnis hatte.

Wenn Sie ein Grundstück kaufen wollen, sollten Sie deshalb zuerst sicherstellen, dass keine Bodenbelastungen vorliegen. Sehen Sie im Bodenschutz- und Altlastenkataster nach, ob das betreffende Grundstück erfasst ist. Ist das Grundstück nicht erfasst, versuchen Sie herauszufinden, ob es früher auf eine Art genutzt wurde, die vielleicht zu einer Bodenbelastung geführt haben könnte. Wer "auf Nummer sicher gehen will", kann auch einen entsprechenden Sachverständigen mit einer gezielten Bodenprobe beauftragen.

Nach entsprechenden Sanierungsarbeiten können auch belastete Grundstücke wieder sinnvoll und ohne Gefahren genutzt werden.

Tipp: Nähere Informationen zum Thema "Altlasten" und was diese für Erwerber und Eigentümer von Grundstücken bedeuten, erhalten Sie in der Broschüre "Altlasten – Chancen und Risiken" und in den Bodenschutz- und Altlastenfachinformationen im Internetangebot der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz.

Belastend für ein Grundstück sind auch Reste von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg. Kampfmittel sind beispielsweise Granaten oder Bomben, die abgeworfen wurden, aber nicht explodiert sind. Diese müssen sachgemäß entfernt werden, da das Grundstück sonst nicht gefahrlos genutzt werden kann. Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung und die Beseitigung vorhandener Kampfmittel erfolgen nur auf Antrag.

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