• Lebenslagen von A-Z

Themenbereich: 1.4. Im eigenen Betrieb ausbilden

1.4.2. Ausbildungsbetrieb werden

Für Betriebe, die ausbilden wollen, sind die für die Ausbildung zuständigen Stellen die ersten Ansprechpartner. Diese entscheiden über die Eignung zum Ausbildungsbetrieb. Ihr Betrieb eignet sich als Ausbildungsbetrieb, wenn er nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

Als angemessen gelten in der Regel folgende Verhältnisse:

  • ein bis zwei Fachkräfte: ein Auszubildender
  • drei bis fünf Fachkräfte: zwei Auszubildende
  • sechs bis acht Fachkräfte: drei Auszubildende
  • je weitere drei Fachkräfte: ein weiterer Auszubildender

Dabei gelten als Fachkräfte:

  • der Ausbildende
  • der Ausbilder
  • wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet wird

Verfügt Ihr Betrieb nicht über die Möglichkeit, dem Auszubildenden alle für seine Ausbildung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten zu vermitteln, können Sie sich mit einem oder mehreren anderen Ausbildungsbetrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Auszubildenden Bereiche der Ausbildung, die nicht im eigenen Betrieb angeboten werden können, außerhalb der Ausbildungsstätte erlernen (z.B. in überbetrieblichen Ausbildungsstätten).

Des Weiteren muss im Kreise der im Betrieb tätigen Personen jemand als Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein.

Wie Sie oder einer Ihrer Beschäftigten eine Qualifikation als Ausbilder erlangen können, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung. Informationen zu den Grundsätzen über die Eignung der Ausbildungsstätten sowie die persönliche und fachliche Eignung bieten die Kammern.

Tipp: Während der gesamten Dauer der Ausbildung können sich Ausbildungsbetriebe bei ihrer zuständigen Kammer beraten lassen.

Verfahren

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