Themenbereich: 1. Familie in der Gesellschaft
Viele Mütter und Väter erziehen ihre Kinder alleine. Für ihre finanzielle Unterstützung sorgt der Unterhaltsanspruch, den das Kind gegen einen Elternteil hat. Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Hinweis: Das Jugendamt kann gegebenenfalls als "Beistand" bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)