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Themenbereich: 2.3. Sozialleistungen in Frankreich

Wer in Frankreich beschäftigt ist, ist dort meistens auch sozialversicherungspflichtig. Zusätzlich zu den Sozialversicherungsabgaben werden in Frankreich sogenannte Sozialsteuern (allgemeine Sozialabgabe – Contribution Sociale Généralisée (CSG) und Steuer zur Rückzahlung der Sozialversicherungsschulden – Contribution au Remboursement de la Dette Sociale (CRDS)) einbehalten. Informationen zur Sozialversicherung und zu Familienleistungen finden Sie hier.

2.3.5. Arbeitslosenversicherung

Bei einer Beschäftigung in Frankreich und einem Wohnsitz in Deutschland zahlen Sie in die Arbeitslosenversicherung des Landes Ihrer Beschäftigung ein. Im Falle des Arbeitsverlustes beziehen Sie jedoch Ihr Arbeitslosengeld vom Staat Ihres Wohnsitzes.

Achtung: Die französische Arbeitslosenversicherung erfasst für einen bestimmten Zeitraum auch die Kurzarbeit. Hat Ihr Betrieb Kurzarbeit beantragt, haben auch Sie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dieses wird vom zuständigen Träger der Arbeitsverwaltung am Ort Ihrer Betriebsstätte ausgezahlt.

Sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Agentur für Arbeit wenden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

Außerdem benötigen Sie eine Bestätigung der Direction régionale des entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l´emploi (Direccte) über die Erfüllung Ihrer Beitragspflicht in Frankreich (Formular PDU 1). Die von Ihnen in Frankreich geleisteten Beitragszeiten sind in Deutschland gleichwertig. Das Formular PDU 1 benötigen Sie, um in Deutschland Arbeitslosengeld zu beantragen.

Über die konkreten Leistungen informieren wir in der Lebenslage "Arbeitslos, Arbeit finden". Einen Überblick bietet auch die Broschüre "Was? Wie viel? Wer?" der Bundesagentur für Arbeit.

Tipp: Mehr zum Thema "Arbeitslosigkeit mit Wohnort in Deutschland" erhalten Sie auf dem Portal Infobest oder in der Broschüre "Informationen für Grenzgänger" der EURES-T-Oberrhein.

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