Themenbereich: Umzug
Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?
Wohngeld
Wohngeld können Sie als Mieterin oder Mieter beziehungsweise Eigentümerin oder Eigentümer selbst genutzten Wohnraumes in Form eines Mietzuschusses oder Lastenzuschusses erhalten. Beziehen Sie laufende Wohngeldleistungen, haben Sie im Falle eines Umzuges Folgendes zu beachten:
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung für den Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialmietwohnung). Er verleiht seinem Inhaber oder seiner Inhaberin aber keinen Anspruch auf Bezug einer solchen Wohnung. Die Gültigkeit eines erteilten Wohnberechtigungsscheins wird auf maximal ein Jahr begrenzt. Wird eine Sozialmietwohnung erst nach Ablauf dieser Geltungsdauer bezogen, muss zuvor ein neuer Wohnberechtigungsschein erteilt werden.
...dass die Gemeinde flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist