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Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg müssen sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
  • deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
  • die berufliche Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Ärztinnen und Ärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln dürfen, sind zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich persönlich bei der Landesärztekammer anmelden. Sie erhalten einen Meldebogen, den Sie ausfüllen und unterschreiben müssen.

Die Landesärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

Voraussetzungen

Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie

  • als Ärztin oder Arzt bestallt oder approbiert sein oder
  • eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes besitzen und
  • Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz haben.

Zuständigkeit

die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Approbation/Berufserlaubnis
  • Urkunden über akademische Grade und Titel (vor allem Promotionsurkunde(n), Habilitation) und/oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
  • Urkunde über die Facharztanerkennung

Hinweis: Sie müssen die Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.

Frist/Dauer

innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    • Beitragsbemessungsgrundlage sind Ihre Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes aus ärztlicher Tätigkeit.
    • Der Beitrag beträgt 0,41 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage und wird auf den vollen Euro abgerundet. Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro.
    • Freiwillige Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 150 Euro.

Rechtsgrundlage

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