Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren müssen in folgenden Fällen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen:
Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis aktualisieren lassen. Dabei wird die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises vermerkt. Bei einem neuen Personalausweis im Scheckkartenformat wird die Adressänderung ebenfalls mittels Aufkleber kenntlich gemacht. Bei einem neuen Personalausweis im Scheckkartenformat wird die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.
Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.
Hinweis: Auslandsdeutsche müssen bei einem Umzug im Ausland keine Adressänderung in ihrem Personalausweis vornehmen lassen. Auf ihrem Dokument findet sich ohnehin nur die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland".
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorbeigehen. Wenden Sie sich an
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.
Personalausweisbehörde ist
unverzüglich
keine
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört