• Verfahren von A-Z

Themenbereich: Arbeitnehmer

Die Lebenslage "Arbeitnehmer" richtet sich an alle, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren wollen.

6. Sozialabgaben und Steuern

Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel nicht direkt mit der Zahlung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Beiträge zu der Sozialversicherung konfrontiert, da die Abführung dieser Beträge durch Ihren Arbeitgeber erfolgt. In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen zu den Grundzügen dieser Themen.

Hinweis: Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern zum 20.09.2009 letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für das Übergangsjahr 2011 mit allen eingetragenen Merkmalen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Frei- und Hinzurechnungsbeträge gemäß § 39a EStG) ihre Gültigkeit und wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen werden ab 2012 vollständig in elektronischer Form bereit gestellt und in einer Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zentral verwaltet.

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