• Verfahren von A-Z

Themenbereich: 1. Ernährung und Lebensmittelsicherheit

1.5. Kontrolle der Lebensmittelsicherheit

Die Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs und vor Täuschung zu schützen – das ist das Ziel der Lebensmittelüberwachung in Deutschland.

Dies ist zunächst Aufgabe der Betriebe selbst, die eigenverantwortlich im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen müssen. Die amtliche Überwachung ist die "Kontrolle der Kontrolle", das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.

Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Produktionsstufen statt.

Tipp: Nähere Informationen finden Sie beim Thema "Verbraucherschutz und Ernährung" auf den Internetseiten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Die amtliche Überwachung ist zuständig für:

Tipp: Detaillierte Informationen zur amtlichen Untersuchung verschiedener Produkte und Lebensmittel erhalten Sie auf den Seiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA).

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