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Themenbereich: 4. Nutzung des Grundstücks

Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, sollten Sie bereits vor dem Kauf prüfen, ob auf dem Grundstück die von Ihnen vorgesehene Nutzung zulässig ist (z.B. landwirtschaftlich oder als Baugrundstück).

4.2. Erwerb eines bebauten Grundstücks

Statt ein geeignetes Baugrundstück für Ihr Neubauvorhaben zu suchen, können Sie auch ein bereits bebautes Grundstück erwerben. In diesem Fall müssen Sie sich nicht um Baugenehmigungen, Erschließungen und um die Baudurchführung kümmern (vorausgesetzt, dass Sie keine großen verfahrenspflichtigen baulichen Veränderungen durchführen wollen).

Für bebaute Grundstücke liegen die Preise in der Regel höher als für unbebaute, da auch der Wert des Gebäudes zum Kaufpreis mit hinzugerechnet wird. Dadurch ist beispielsweise auch die Grunderwerbsteuer höher, da zu deren Ermittlung der Kaufpreis zugrunde gelegt wird.

Tipp: Folgende Informationen sollten Sie vor dem Erwerb eines bebauten Grundstücks einholen:

  • Informieren Sie sich vor dem Kauf sorgfältig darüber, welchen Wert die vorhandene Bausubstanz für Ihr Vorhaben hat, welche Zusatzkosten ungefähr für eventuell erforderliche Planungen und Genehmigungen, weitere Erschließungsmaßnahmen sowie andere Baukosten zu erwarten sind.
  • Mit dem Eigentumserwerb gehen alle Rechte und Pflichten bezüglich eines Bauwerks auf den neuen Eigentümer über. Informieren Sie sich deshalb beim Kauf eines bebauten Grundstücks rechtzeitig darüber, ob der Verkäufer die baurechtlichen Vorschriften beachtet hat.

Beachten Sie, dass Sie auch ein bebautes Grundstück nur gemäß dem Bebauungsplan neu bebauen und nutzen dürfen. Für einen Abbruch und Neubau sind deswegen die gleichen Genehmigungen und Verfahren nötig wie beim Bau auf einem unbebauten Grundstück. Auch wenn Sie keinen Neubau errichten, das vorhandene Gebäude jedoch baulich oder bezüglich seiner Nutzung verändern wollen, ist unter Umständen ein Genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren erforderlich.

Informieren Sie sich auch in der Lebenslage "Bauen", welche rechtlichen Verfahren für Bauvorhaben notwendig sind.

Stellen Sie im Falle bestehender baulicher Anlagen auf dem Grundstück, an deren Erhalt Sie interessiert sind – zumindest im Zweifelsfall – bei der unteren Baurechtsbehörde sicher, dass diese rechtmäßig errichtet wurden.

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