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Themenbereich: 2. Der Weg zu öffentlichen Aufträgen

Wenn Sie in Erwägung ziehen, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben, beachten Sie die folgenden Punkte.

2.2. Anfordern der Ausschreibungsunterlagen

Möchten Sie an einem bestimmten Vergabeverfahren teilnehmen, können Sie beim öffentlichen Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen für die Ausschreibung anfordern.

Durch die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe (E-Vergabe) ist es bereits bei vielen Ausschreibungen möglich, die Ausschreibungsunterlagen sowie die Einreichung Ihres Angebots elektronisch zu erledigen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann dadurch effektiver abgewickelt werden und verbessert die Kommunikation zwischen Unternehmer und öffentlichem Auftraggeber.

Hinweis: Nutzen Sie entsprechende elektronische Vergabeplattformen und Onlinedienste.

Bei Veröffentlichungen im "Landesausschreibungsblatt Baden-Württemberg" besteht teilweise auch die Möglichkeit, über den Staatsanzeiger-Verlag die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen direkt aus dem Internet herunterzuladen oder diese per Fax, E-Mail oder Brief zu bestellen.

Die Ausschreibungsunterlagen bestehen in der Regel aus einem Anschreiben, in dem die Anbieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Auch werden Ihnen durch die Ausschreibungsunterlagen die Bewerbungsbedingungen mitgeteilt.

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten zudem eine Leistungsbeschreibung. Diese ist der für die Bieter wichtigste Teil der Ausschreibungsunterlagen. Hier wird wettbewerbsneutral die gewünschte Leistung eindeutig und vollständig festgelegt.

Auch befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen die Vertragsbedingungen und gegebenenfalls erläuternde Pläne. Die Vertragsbedingungen werden immer dem Einzelfall angepasst.

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