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Themenbereich: 9. Steuern und Abgaben

9.3. Steuerpflichten als Arbeitgeber

Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb Arbeitnehmer, ist von deren Arbeitslohn Lohnsteuer einzubehalten, diese beim Finanzamt auf elektronischem Weg anzumelden und abzuführen. Der Abzug richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns und den Besteuerungsmerkmalen auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers. Lohnsteuertabellen sind im Buchhandel erhältlich.

Ausführliche Informationen über Ihre Pflichten als Arbeitgeber finden Sie in der Lebenslage "Arbeit und Mitarbeitersuche".

Weiterführende Informationen zu den steuerlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber und zum Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren finden Sie auch in der Verfahrensbeschreibung. Für Teilzeitkräfte und Aushilfen gelten Besonderheiten, die vom Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg in der Broschüre "Steuertipps für Existenzgründer" erläutert sind. Nähere Informationen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen erhalten Sie auf den Seiten des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Informationen – insbesondere zum Beitragseinzug – können Sie bei der Minijob-Zentrale erhalten.

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