Themenbereich: 3. Weiterbildung im beruflichen Bereich
3.2. Umschulung
Umschulungen sind eine neue Chance für Menschen, die entweder aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Situation am Arbeitsmarkt keine Chance auf eine Arbeitsstelle in ihrem Beruf haben. Eine Umschulung ist eine erwachsenengerecht verkürzte Ausbildung. Die Umschulung hat demzufolge eine kürzere Ausbildungsdauer als eine Erstausbildung im entsprechenden Beruf. Eine Umschulung kann unter anderem dann genehmigt werden, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer geeignet ist, keine andere Möglichkeit der Integration in den Arbeitsmarkt besteht und im neuen Ausbildungsberuf realistische Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.
Umschulungen können auf verschiedene Arten absolviert werden:
- betriebliche Umschulung
Die Umschulung ähnelt einer Erstausbildung im dualen System. Neben der praktischen Tätigkeit in einem Betrieb wird parallel eine Berufsschule besucht.
- schulische Umschulung
Die Umschulung erfolgt hauptsächlich an einer Berufsfachschule. Die praktischen Fertigkeiten werden im Rahmen eines oder mehrerer Praktika erworben.
- überbetriebliche Umschulung
Die Umschulung erfolgt hauptsächlich in Übungswerkstätten der Weiterbildungsträger. In Fällen der beruflichen Rehabilitation kann die Umschulung auch in Berufsförderungswerken stattfinden, wenn dies behinderungsbedingt geboten ist. Die überbetriebliche Umschulung kann durch Praktika in Unternehmen abgerundet werden.
Während der Umschulung sind Sie sozialversichert. Die Kosten für die Umschulung sind je nach Art unterschiedlich hoch und werden in der Regel von einem Träger der Sozialversicherung (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung), der die Umschulung genehmigt, übernommen. Neben den Kosten für den Lehrgang selbst können Umschulungen mit weiteren finanziellen Belastungen für die Betroffenen verbunden sein. Um diese abzufedern und den Lebensunterhalt zu sichern, gibt es ebenfalls Leistungen unterschiedlicher Träger. Jeder Leistungsträger erbringt alle Leistungen nach dem für ihn geltenden Recht vollständig, das heißt, Lehrgangskosten und Leistungen zum Lebensunterhalt:
- Agentur für Arbeit
Wenn Sie eine betriebliche Umschulung oder eine Umschulung bei einem Weiterbildungsträger absolvieren, können Sie in diesem Fall Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erhalten.
Wenn Sie an einer Umschulung in einem Berufsförderungswerk teilnehmen, erhalten Sie ein Übergangsgeld.
Kosten können für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten oder die Unterkunft am Ausbildungsort anfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Umschülerinnen und Umschüler dafür finanzielle Unterstützung.
- Unfallversicherung
Wenn Sie aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls eine Umschulung benötigen, erhalten Sie ebenfalls ein Übergangsgeld. Dieses wird Ihnen von der Unfallversicherung (zuständige Berufsgenossenschaft) gezahlt. Außerdem werden Ihnen die Kosten für die Kurse und für die Unterbringung in einem Berufsförderungswerk ersetzt.
- Rentenversicherung
Falls Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, prüft der Rentenversicherungsträger, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – berufsfördernde Leistungen – voraussichtlich erfolgreich sind. Auch hier erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Übergangsgeld und die Erstattung sonstiger notwendiger Kosten.
- Umschulungen für Menschen mit Behinderung
Besondere Leistungen gibt es für Menschen mit Behinderung. Informationen dazu finden Sie in den Kapiteln "Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben" und "Finanzielle Sicherung (Leistungen zur Teilhabe)" in der Lebenslage "Leben mit einer Behinderung".
Verfahren