Themenbereich: 3.1. Weiterbildung im eigenen Beruf
Akademische Heilberufe
Eine abschließende Liste der akademischen Heilberufe finden Sie im Onlineauftritt des Sozialministeriums Baden-Württemberg. Zur Ausübung eines dieser Berufe ist eine Approbation nötig.
Die Weiterbildung und Fortbildung in den akademischen Heilberufen ist inhaltlich und verfahrensrechtlich in den Weiterbildungsordnungen beziehungsweise Fortbildungsordnungen der jeweiligen Kammern geregelt.
Weiterbildungen schließen in der Regel mit einer speziellen Weiterbildungsbezeichnung ab (z.B. Facharztbezeichnung). Wer eine solche Weiterbildung absolviert hat, muss bei der zuständigen Kammer die Anerkennung der Weiterbildungsbezeichnung beantragen.
Absolvierte anerkennungsfähige Fortbildungsveranstaltungen können einem Fortbildungskonto angerechnet werden (Punktebewertung). Nach Erreichen der in der Fortbildungsordnung vorgesehenen Punktzahl im vorgegebenen Zeitraum erteilt die Kammer auf Antrag ein Fortbildungszertifikat.
Tipp: Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kammer zum Thema "Fortbildung". Unter den Stichworten "Recht"/"Satzungen" können Sie auch die Weiterbildungs- und Fortbildungsordnungen aufrufen.
Nicht akademische Gesundheitsfachberufe
Zu den nicht akademischen Gesundheitsberufen zählen beispielsweise Logopädie, Physiotherapie, medizinisch-technische Assistenz sowie die Pflegeberufe. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird auch die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt.
Staatlich anerkannte Anbieter für Weiterbildung gibt es in Baden-Württemberg für folgende Bereiche:
Für Bereiche wie Kranken- und Altenpflege erlässt das Sozialministerium Weiterbildungsverordnungen (z.B. Intensivpflege, Onkologie, Rehabilitation oder Gerontopsychiatrie).
Examinierte Absolventen der Berufe in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Physiotherapie sowie Hebammen mit Berufserfahrung können entsprechend ihrem Berufsabschluss ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium absolvieren:
Voraussetzung ist eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Hochschulzugang für Berufstätige.
Informationen zur Weiterbildung und entsprechende Weiterbildungsangebote finden Sie auch auf den Internetseiten folgender Berufsverbände und Kammern:
Soziale Berufe
Zu den sozialen Berufen zählen die Berufe der Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe, die Heilpädagogik, die Jugend- und Heimerziehung, die Arbeitserziehung und die Haus- und Familienpflege. Seit Herbst 2009 hat im Schulversuch die Ausbildung "Alltagsbetreuung" begonnen.
Informationen zu Anpassungsweiterbildungen, Qualifizierungsmöglichkeiten und Aufstiegsweiterbildungen in den genannten Berufen finden Sie in der Datenbank BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.
Die Ausbildung an Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtungen Heilerziehungspflege sowie Jugend- und Heimerziehung ermöglicht den Erwerb der Fachhochschulreife.
Hauswirtschaftliche Berufe
Eine abschließende Liste der Hauswirtschaftlichen Berufe finden Sie auf den Seiten der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Informationen zu Fortbildungen im Bereich der Hauswirtschaft – Fachhauswirtschafter und Meister der Hauswirtschaft finden Sie in der Datenbank BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist die nach der Berufsbildungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung zuständige Stelle für die Berufsbildung in der städtischen Hauswirtschaft. Das Sozialministerium ist oberste Landesbehörde.
...dass die Gemeinde flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist