• Verfahren von A-Z

Themenbereich: 1.5. Gleichgeschlechtliche Partner

1.5.4. Erbansprüche

Der hinterbliebene Lebenspartner oder die hinterbliebene Lebenspartnerin hat einen gesetzlichen Erbanspruch, wenn kein Testament vorhanden ist. Im Falle einer Enterbung besteht ein Pflichtteilsanspruch. Darüber hinaus können Sie mit Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Dazu genügt es, wenn einer von Ihnen das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Sie müssen das Testament aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben.

Ausführliche Informationen zur Erbfolge und zu den verschiedenen Formen von Testamenten erhalten Sie in der Lebenslage "Erben und Vererben".

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