Themenbereich: 1.5. Gleichgeschlechtliche Partner
Der hinterbliebene Lebenspartner oder die hinterbliebene Lebenspartnerin hat einen gesetzlichen Erbanspruch, wenn kein Testament vorhanden ist. Im Falle einer Enterbung besteht ein Pflichtteilsanspruch. Darüber hinaus können Sie mit Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Dazu genügt es, wenn einer von Ihnen das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Sie müssen das Testament aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben.
Ausführliche Informationen zur Erbfolge und zu den verschiedenen Formen von Testamenten erhalten Sie in der Lebenslage "Erben und Vererben".
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)