• Verfahren von A-Z

Themenbereich: 1. Schulpflicht und Schularten

7. Sonderschulen

Die Sonderschule dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die - trotz entsprechender und gegebenenfalls auch sonderpädagogischer Hilfen - in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können.

Entsprechend den unterschiedlichen Behinderungen und den daraus resultierenden Problemfeldern werden insbesondere folgende Sonderschultypen angeboten:

  • Schule für Blinde
  • Schule für Sehbehinderte
  • Schule für Hörgeschädigte
  • Schule für Sprachbehinderte
  • Schule für Erziehungshilfe
  • Schule für Körperbehinderte
  • Schule für Geistigbehinderte
  • Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung
  • Förderschule (ehemals: Schule für Lernbehinderte)

Hinweis: Sonderschulen werden teilweise auch als Heimsonderschule oder Schule am Heim geführt.

Aufnahme in diese Schule finden solche Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben, dem trotz des Angebots besonderer Hilfen in den Grundschulen, Werkrealschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen nicht entsprochen werden kann.

Eine Auflistung aller Sonderschulen in Baden-Württemberg finden Sie in unserer Rubrik "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten" unter "S", "Schulen: Sonderschulen".

Tipp: Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf" auf den Seiten des Kultusportals Baden-Württemberg.

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