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Einkommensteuererklärung abgeben

Arbeitgeber ziehen bei jeder Lohnzahlung die Einkommensteuer direkt vom Arbeitslohn ab (Lohnsteuer).

Arbeitslohn sind beispielsweise

  • Barvergütungen,
  • Sachbezüge (z.B. Kost und Logis) und
  • andere geldwerte Vorteile (z.B. private Firmenwagennutzung).

Es kommt dabei nicht darauf an, ob

  • es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt oder
  • ob ein Rechtsanspruch besteht oder 
  • unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.

Dabei werden eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen wie z.B.

  • der Grundfreibetrag,
  • der Arbeitnehmer-Pauchbetrag und
  • die Vorsorgepauschale

bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Grundlage des Lohnsteuerabzugs sind

  • Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und
  • Ihre Steuerklasse.

Hinweis: Weitere Informationen

Mit dem Lohnsteuerabzug ist das Besteuerungsverfahren meistens abgeschlossen.

Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kommt in Betracht, wenn Sie

  • zur "Einkommensteuerveranlagung" verpflichtet sind (Pflichtveranlagung) oder
  • die Veranlagung zur Einkommensteuer selbst beantragen (Antragsveranlagung).

Verfahrensablauf

Die Einkommensteuererklärung übermitteln Sie am besten elektronisch an das Finanzamt. Dazu können Sie sich auf den Seiten der elektronischen Steuererklärung ELSTER informieren. Dort können Sie auch die kostenlose Software Elster-Formular herunterladen und eine Übersicht weiterer Software finden. Elster-Formular stellt Ihnen Ihr Finanzamt auch auf CD-ROM zur Verfügung.

Formulare bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet auf den Seiten des Formular-Management-System des Bundes. Häufig benötigte Formulare stellen Ihnen auch die Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung.

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung können Sie mit der Post an Ihr Finanzamt senden oder dort persönlich abgeben.

Hinweis: Steuererklärungen per E-Mail werden nicht angenommen.

Voraussetzungen

  • Sie sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Beispiele dazu finden Sie im Kapitel "Steuererklärung bei Arbeitnehmern".
  • Sie beantragen die Veranlagung zur Einkommensteuer.
  • Sie wurden von Ihrem Finanzamt aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Zuständigkeit

das Finanzamt Ihres Wohnortes

Erforderliche Unterlagen

Neben der Einkommensteuererklärung sind insbesondere folgende Unterlagen notwendig:

  • Zuwendungsbestätigungen
  • Bescheinigungen über einbehaltene Kapitalertragsteuer
  • Beleg über den Nachweis einer Behinderung
  • Belege über anzusetzende Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen

Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Einkommensteuer".

Frist/Dauer

  • Bei Pflichtveranlagung jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres
    Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden.
     
  • Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2009: 31. Dezember 2013
    Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2010: 31. Dezember 2014
    Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2011: 31. Dezember 2015
    Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2012: 31. Dezember 2016
    Achtung: Diese Fristen können nicht verlängert werden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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