• Lebenslagen von A-Z

Themenbereich: Umzug

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

2. Meldepflicht

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr – wie bisher – bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Alle weiteren Informationen zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde sowie zur Ummeldung innerhalb einer Gemeinde finden Sie in den nachfolgenden Verfahrensbeschreibungen.

Verfahren

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...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)