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Themenbereich: Zuwanderung

Benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen oder eine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt? Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten wurden hier zusammengefasst.

2. Aufenthaltszwecke

Das Recht zum befristeten Aufenthalt orientiert sich an im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecken.


Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (für selbstständig Tätige und nicht selbstständig Beschäftigte)
  • familiäre Gründe
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und für Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

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