Themenbereich: 1. Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen
Dieses Kapitel informiert Sie nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten, sondern auch über den Schutz, der Ihnen sowohl als Opfer als auch als Zeuge zusteht.
Wenn Sie sich als Opfer einer Straftat hilflos- oder ratlos fühlen, sollten Sie sich möglichst umgehend an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder an einen selbst gewählten Rechtsanwalt wenden.
Sie haben die Möglichkeit, eine Strafanzeige und gegebenenfalls einen Strafantrag zu stellen:
Wenn Sie sich vor dem Täter fürchten oder von ihm bedroht fühlen, sollten Sie dies bereits in Ihrer ersten Vernehmung ansprechen, damit umgehend polizeiliche Maßnahmen zu Ihrem Schutz geprüft werden können. Polizeiliche Schutzmaßnahmen nach einer Strafanzeige können beispielsweise sein:
Um Sie als Opfer weiter zu schützen, besteht außerdem die Möglichkeit, dass
Daneben können Sie bei verschiedenen Organisationen, Vereinen und Stiftungen unbürokratische Hilfe und auch finanzielle Unterstützung erhalten. Beispielsweise hat der Weiße Ring e.V. ein bundesweites, gebührenfreies Opfer-Telefon eingerichtet: 116 006. Direkte persönliche Hilfe bekommen Sie außerdem bei einem Ansprechpartner des Weißen Rings in Ihrer Nähe.
Der Anwaltliche Notdienst für Strafsachen des Stuttgarter Anwaltsvereins ist für Opfer zwischen 18 und 8 Uhr durchgehend auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer 0711/236 93 06 erreichbar.
...dass die Gesamtfläche der Gemeinde Hausen am Tann 8,49 km² beträgt