Themenbereich: Fahrzeuge
Ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug – hier erfahren Sie, wann Sie ein Auto an-, ab- oder ummelden müssen und alles rund ums Kennzeichen.
Unabhängig davon, ob Sie sich ein fabrikneues oder ein "neues" gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie es vor der ersten Fahrt zulassen. Welche unterschiedlichen Möglichkeiten es bei der Fahrzeugzulassung gibt und welches Verfahren infrage kommt, erfahren Sie in diesem Kapitel.
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erworben haben, finden Sie alles Wissenswerte über den Zulassungsvorgang in der Verfahrensbeschreibung "Zulassung eines Fahrzeugs". Häufig bietet Ihnen auch der Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben, die Zulassung Ihres Fahrzeugs an.
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs
Sie haben sich gerade ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und wollen möglichst schnell sämtliche Formalitäten erledigen? In diesem Fall kommen je nach Sachlage unterschiedliche Verfahren infrage:
Umzug
Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Mehr dazu erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Ummeldung eines Fahrzeugs ohne Halterwechsel".
Bei einem Umzug innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. In diesem Fall müssen Sie Ihre neue Adresse lediglich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Abmeldung eines Fahrzeugs
Möchten Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzen, können Sie es abmelden. Mehr Informationen dazu enthält die Verfahrensbeschreibung "Abmeldung eines Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung)".
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)