Themenbereich: Umzug
Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?
Diese Liste führt die wichtigsten Punkte auf, die bei einem Umzug auf Sie zukommen können. Details zu den einzelnen Kontakten mit den Behörden finden Sie in den entsprechenden Verfahren.
Gesetzlich vorgeschriebene Meldungen bei Behörden sind mit einem ! gekennzeichnet.
Vor dem Umzug
O Umzugstermin festlegen
O Umzugsurlaub beim Arbeitgeber beantragen
O alten Mietvertrag fristgerecht kündigen
O Rückzahlung der Mietkaution mit Vermieter regeln
O Termin mit Vermieter für Wohnungsübergabe vereinbaren (eventuell Übergabeprotokoll erstellen)
O Termin mit neuem Vermieter für Wohnungsübernahme vereinbaren (eventuell Übergabeprotokoll erstellen)
O Sperrmüllabfuhr rechtzeitig bestellen
O Abfallentsorgung für die neue Wohnung beantragen
O Parkfläche reservieren (für den Möbelwagen vor der alten und neuen Wohnung)
O Umzugsunternehmen beauftragen (Inventarliste erstellen)
O Umzugshelfer organisieren
O Babysitter organisieren
O Kinder in der Kindertageseinrichtung/Schule ab- und am neuen Ort anmelden (Schulbezirkswechsel)
O Zählerstände in der alten Wohnung festhalten (gegebenenfalls Termin vereinbaren)
O Nachsendeauftrag für die Post beantragen
O Adressänderung dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mitteilen
O Hund abmelden
O Telefon ummelden (oder ab- und anmelden)
O Adressänderung den Versicherungen mitteilen (Achtung: Hausratversicherung)
O Adressänderung den Banken mitteilen (bei Wechsel der Bank beziehungsweise Filiale: Vorkehrungen treffen)
O! Bei Bezug von Landeserziehungsgeld oder Elterngeld der Landeskreditbank neue Adresse mitteilen
O Abonnements kündigen oder Adressänderung mitteilen
O Kabelanschluss ummelden (oder ab- und anmelden)
O Versorgungsunternehmen neue Adresse bekannt geben
O Adressänderung dem Finanzamt mitteilen
O alten Bewohnerparkausweis zurückgeben; erkundigen, ob im neuen Wohngebiet ein Bewohnerparkausweis notwendig ist
O! Gewerbe ummelden
O! Adressänderung der Familienkasse mitteilen (Veränderungsmitteilung für Kindergeld)
O! Adressänderung der Agentur für Arbeit mitteilen (Veränderungsmitteilung bei Bezug von Lohnersatzleistungen)
O! Adressänderung der Krankenkasse mitteilen
O Adressänderung der Rentenversicherung mitteilen
(Achtung: Wenn Sie eine Rente beziehen, kann sich ein Umzug in die neuen Bundesländer oder ins Ausland auf Ihre Rentenhöhe auswirken.)
O Adressänderung dem Arbeitgeber (oder den Geschäftspartnern) mitteilen
O! Adressänderung der Hochschule mitteilen; Falls das Studium bereits beendet ist und die Rückzahlung von BAföG-Leistungen noch ansteht, müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt die neue Adresse bekannt geben.
O Adressänderung Freunden und Verwandten sowie dem Verein mitteilen
Nach dem Umzug
O Zählerstände in der neuen Wohnung ablesen (im Zuge der Wohnungsübernahme)
O Übergabeprotokoll erstellen, in dem Sie aufgetretene Schäden am Umzugsgut festhalten
O! bei der Gemeinde anmelden
O! Ausweise ändern lassen
O! Fahrzeug ummelden
O! bei Wehrdienst/freiwilligen Diensten und soweit die Um-/ Anmeldung nicht fristgerecht erfolgt ist: Adressänderung dem Kreiswehrersatzamt beziehungsweise Bundesamt für den Zivildienst mitteilen
O! Hund anmelden
O! wenn Sie Wohngeld beziehen: alte zuständige Stelle informieren und neuen Antrag stellen
O Wohnberechtigungsschein gegebenenfalls neu beantragen
O Jagdschein ändern lassen
O bei verschiedenen Versorgungsunternehmen anmelden (Gas, Strom, Fernwärme und Wasser)
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört